Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag
– Rechte und Pflichten zwischen Gastgeber und Feriengast/Mieter –  

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Chalet/die Unterkunft bestellt und zugesagt wurde; dabei kann die Buchung mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Unabhängig davon erhält der Gast grundsätzlich eine schriftliche Buchungsbestätigung.
  1. Grundlage für die Buchung sind die dem Gast vorliegenden Beschreibungen und weitere Informationen über das Chalet. 
  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 
  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Chalets/der Unterkunft dem Feriengast/Mieter Schadenersatz zu leisten. 
  1. Der Feriengast/Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen.
  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15.00 Uhr (= Bezugsfertigkeit der Ferienwohnung/Unterkunft) und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr (= Nutzungsende).
  1. Der Gast ist verpflichtet das Ferienobjekt und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Wir behalten uns vor, für etwaige verursachte Schäden Regresspflicht anzuwenden.
  1. Die auf dem Buchungsportal angegebenen Preise sind Endpreise (incl. gesetzliche Mehrwertsteuer, Endreinigung und Frühstück) und schließen sämtliche Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser) mit ein. Gesondert berechnet werden können die vom Gast gewählten Zusatzleistungen wie z.B. Sauna, Hot Tube, E-Bike-Nutzung, Entnahmen aus Minibar, Brotzeitverpflegung, u.a.).
  1. Der Preis für die Unterkunft einschließlich von etwaigen Zusatzleistungen ist vor Ort zum Ende des Aufenthalts in bar oder per Debitkarte oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard, u.ä.) zu zahlen. Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise 50% des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise zahlen Gäste einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
  1. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung wird empfohlen, die direkt über uns gebucht werden kann. Eine Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Neben einer angenehmen Anreise wünschen wir Ihnen einen unvergesslichen und schönen Aufenthalt sowie eine ebenso angenehme Rückreise.